Rechtsvertretung im Sozialversicherungs- und Haftpflichtrecht

Die Gesetzgebung und die Rechtsprechung im Versicherungsrecht sind lebendig. In diesem Kontext gilt es, legitime Versicherungsansprüche auch nach einem negativen Entscheid zu überprüfen und durchzusetzen. Jährlich melden sich Tausende von versicherten Personen bei den zuständigen Stellen. Für die Versicherungen ist das  Sozialversicherungsrecht ein Massengeschäft. Für die Abklärung des einzelnen Anspruches bleibt oft zu wenig Zeit, wodurch Fehler passieren können. Umso wichtiger ist die sorgfältige Prüfung eines Entscheides.

Mögliche rechtliche Probleme:

  • Die Invalidenversicherung lehnt ein Gesuch auf Rente oder berufliche Massnahmen ab.
  • Die Unfallversicherung verneint die Kausalität zwischen Unfall und Ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung.
  • Die Unfallversicherung kürzt die Leistungen aufgrund von Grobfahrlässigkeit.
  • Sie erleiden einen Unfall und sind bei mehreren Arbeitgebern angestellt.
  • Die Arbeitslosenversicherung droht mit Einstelltagen.
  • Die Ergänzungsleistungen lehnen eine Unterstützung trotz finanzieller Notlage ab.
  • Die Pensionskasse kürzt ihre Leistungen aufgrund einer Überentschädigung.
  • Nach einer Erkrankung ist strittig, welche Pensionskasse zuständig ist.
  • Die Krankenversicherung verneint eine Versicherungspflicht, bspw. nach einem Auslandsaufenthalt.

Rechtsgebiete: 

  • Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
  •  Arbeitslosenversicherung (ALV)
  •  berufliche Vorsorge (bV)
  •  Ergänzungsleistungen (EL)
  •  Erwerbsersatzordnung & Mutterschaft (EO)
  •  Familienzulagen (FZ)
  •  Invalidenversicherung (IV)
  •  Krankentaggeldversicherung (KTG)
  •  Krankenversicherung (KV)
  •  Militärversicherung (MV)
  •  Unfallversicherung (UV)
  • Haftpflichtrecht 
  • Privatversicherungsrecht
  • Arbeitsrecht